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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der EnergieDirect Austria GmbH 

AGB EnergieDirect Austria GmbH Muster-Rücktrittsformular


Spezifische AGB für unsere Produkte:

AGB für Erdgas Produkte

AGB für Photovoltaik Produkte


AGB für EnergieDirect Austria GmbH:

Diese Geschäftsbedingungen sind für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern konzipiert. Sofern ein Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG vorliegt, gelten die Vertragspunkte mit den jeweiligen Sonderbestimmungen für Verbraucher; sonst die zwingenden Bestimmungen des 1. Hauptstückes d. KSchG sowie des FAGG. Stand 04. 2024

I. Geltungsbereich

1. Für alle Lieferungen und Leistungen von EnergieDirect Austria GmbH (im Folgenden auch: "das Unternehmen") gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, und zwar in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie vom Unternehmen schriftlich bestätigt werden. Mit Auftragserteilung bzw. Abgabe der Bestellung an das Unternehmen, spätestens mit Annahme der Lieferung, gelten die Geschäftsbedingungen des Unternehmens als vom Kunden angenommen. Der in diesen AGB verwendete Begriff "Kunde" gilt sowohl für Kundinnen als auch für Kunden.
2. Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch uns bedarf es nicht.
3. Erklärungen von Mitarbeitern binden das Unternehmen nur, wenn diese von vertretungsbefugten Organen schriftlich bestätigt werden.

II. Erklärungen an das Unternehmen/Anbote

1. Zur leichteren Beweisbarkeit wird die Schriftform empfohlen (eine Übermittlung via Telefax oder sonst elektronisch ist zulässig). Sämtliche Erklärungen sind dem Kunden gegenüber schriftlich an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten, und gelten als zugegangen, auch wenn sich die Anschrift des Kunden zwischenzeitig geändert hat, dieser dem Unternehmen die neue Anschrift jedoch nicht bekanntgegeben hat.
2. Alle Warenangebote und Informationen zu Warenangeboten sind hinsichtlich der Bereitstellung bzw. Verfügbarkeit der Ware stets freibleibend und unverbindlich.

III. Preis

Als Preis wird der jeweils am Tag der Bestellung geltende Tagespreis je Liter Heizöl/Treibstoff bzw. je Liter flüssigen Schmierstoffs bzw. je Einheit für verpackte Ware vereinbart; dieser entspricht dem Nettoverkaufspreis des Unternehmens am Tag der Bestellung zuzüglich MÖSt.(gilt nicht für Schmierstoffe) und USt. Dieser Preis kann sich täglich ändern und wird bei der Bestellung vereinbart. Dazu kommt bei Heizöllieferungen für jede Lieferung die dem Kunden bekannt gegebene Abfüllpauschale. Die Mindestbestellmenge beträgt 1.000 Liter je Bestellung (gilt nicht für Schmierstoffe).

IV. Lieferung

1. Die Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung innerhalb angemessener Frist. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Zufahrt mit den üblichen Tankwagen (bei Treibstoff- und Heizöllieferungen) bzw. mit üblichen Lieferfahrzeugen (bei Lieferung von Schmierstoffen) bis zum Lieferort und die Befüllung des Tanks bzw. das Abladen der Ware ohne Gefahr für schmutz- oder berührungsempfindliche Einrichtungsgegenstände, Böden, Wände etc. möglich sind. Sollte die Lieferung mangels Zufahrtsmöglichkeit oder mangels Möglichkeit, den Tank zu befüllen bzw. die Ware abzuladen, erschwert oder unmöglich sein, hat der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Für Schäden an schmutz- oder berührungsempfindlichen Einrichtungsgegenständen, Böden, Wänden etc., die der Kunde gegen eine Verschmutzung nicht ausreichend gesichert hat, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.
2. Befindet sich das Unternehmen in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er dem Unternehmen schriftlich eine Nachfrist von zumindest vierzehn Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das Unternehmen bzw. durch beauftragte Dritte verschuldet worden ist. Der Ersatz entgangenen Gewinns und sonstiger reiner Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
3. Bei Ereignissen höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, wie Streiks, Betriebs- oder Verkehrsstörungen und hoheitlichen Verfügungen (dies auch bei Sublieferanten), welche eine Lieferung durch das Unternehmen behindern, ruhen die Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses. Als höhere Gewalt gilt jedes nicht in der Verantwortung von EnergieDirect Austria GmbH liegende Ereignis, welches das Unternehmen hindert, seine Lieferverpflichtungen zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für Krieg, Unruhen, Streik oder Aussperrungen, Naturkatastrophen oder Feuer, Epidemien, Maßnahmen der Regierung oder ähnliche Umstände. Die Abnahmepflichten des Kunden bleiben auch bei solchen Ereignissen aufrecht. Sollten die Lieferverpflichtungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Eintritt der vorangeführten Ereignisse wieder erfüllt werden können, ist ein Kunde, der Verbraucher ist, berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

V. Zahlung

Die Zahlung hat, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, bei der Übernahme der Ware zu erfolgen. Im Verzugsfall sind wir berechtigt Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 12 % per anno, zu verrechnen und alle noch aushaftenden Beträge fällig zu stellen. Für Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz von 5 % per anno. Weiters ist der Kunde im Verzugsfall verpflichtet, dem Unternehmen die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst i.S.d. § 1333 ABGB die Kosten von Mahnschreiben, sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts nach den entsprechenden Gebührenordnungen. Das Unternehmen ist bei Zahlungsverzug oder bei Vorliegen schlechter Vermögensverhältnisse des Kunden, die ihm bei Kaufabschluss nicht bekannt waren und die seine Forderungen aus dem Kaufgeschäft gefährden, unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, vom Vertrag ohne Einräumung einer Nachfrist zurückzutreten. Nur für Nichtverbraucher: Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft. Die Aufrechnung von Gegenforderungen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens mit Ausnahme gerichtlich festgestellter Forderungen. Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden: Ausdrücklich bestätigt der Kunde mit seiner Bestellung, dass die Lieferungen des Unternehmens für die Fortführung seines Unternehmens im Insolvenzfall nicht notwendig sind und sohin der Vertrag im Insolvenzfall des Kunden aufgelöst wird. Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und des Fortbestandes dieses Vertrages ist der Masseverwalter verpflichtet, die erfolgenden Bestellungen im Voraus zu bezahlen. Das Unternehmen ist in Abänderung der Zahlungsbedingungen erst nach auf seinem Bankkonto eingegangener Zahlung zur Lieferung verpflichtet. Darüber hinaus ist der Masseverwalter zur Besicherung der Lieferungen verpflichtet, etwa zur Absicherung gegen einen Zahlungsausfall infolge Masseunzulänglichkeit bei nachträglicher Verrechnung der sich ergebenden Abrechnungsdifferenzen, dies durch Erlag einer Kaution in Höhe eines halben durchschnittlichen Monatsbedarfs (berechnet auf Basis der abgelaufenen letzten drei Monate) auf dem Bankkonto des Unternehmens. Bis zum Erlag dieser Kaution ist das Unternehmen nicht zur Lieferung verpflichtet. Diese Regelungen für den Insolvenzfall des Kunden gelten mit der Maßgabe, dass ihnen nicht zwingende Bestimmungen der §§ 21 IO entgegenstehen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Das Unternehmen behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Dies gilt auch bei einer Weitergabe an Dritte. Für den Fall des Zahlungsverzugs gestattet der Kunde dem Unternehmen bereits jetzt den jederzeitigen Zutritt zum Aufbewahrungsort der Eigentumsvorbehaltsware zwecks Inventarisierung oder Mitnahme. Das Unternehmen ist berechtigt, die sich noch im Tank des Kunden befindlichen Heizöle und Treibstoffe bzw. sonstige Eigentumsvorbehaltsware einzuziehen und den Gegenwert abzüglich der Manipulationskosten mit dem offenen Saldo zu verrechnen. Der Kunde ist bei objektivem Zahlungsverzug nicht berechtigt, weitere Ware zu verbrauchen.

VII. Gewährleistung und Haftung

1. Bei mangelhafter Ware leistet das Unternehmen im gesetzlichen Rahmen Gewähr. Bemängelungen können jedoch nur dann anerkannt werden, wenn den vom Unternehmen autorisierten Personen unverzüglich Gelegenheit gegeben wird, die bemängelte Ware samt dem etwaig dazugehörigen Behälter zu untersuchen und Proben zu ziehen. Proben, die von den Kunden selbst gezogen worden sind, werden vom Unternehmen nicht anerkannt.
2. Eine Haftung des Unternehmens für Schäden, die der Kunde erleidet, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden handelt, ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Beauftragten des Unternehmens. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Personenschäden und ebenso nicht im Falle einer Ersatzpflicht nach dem PHG. Allfällige Regressforderungen von Kunden oder Dritten gegenüber dem Unternehmen aus dem Titel „Produkthaftung“ gemäß PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler vom Unternehmen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
3. Der Kunde hat die für den Umgang mit Heizöl, Treibstoffen und Schmierstoffen maßgebenden Vorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Tank- bzw. Heizanlagen regelmäßig einer Inspektion zu unterziehen und die Anlagen nach dem jeweiligen Stand der Technik zu erneuern, allenfalls auszutauschen. Sollte die Anlage nicht mehr den Regeln der Technik entsprechen, erfolgt die Betankung/Befüllung ausschließlich auf Risiko der Kunden, allfällige Ansprüche aufgrund leichter Fahrlässigkeit sind diesfalls ausgeschlossen.

VIII. Datenschutz / Bonitätsprüfung

1. Die EnergieDirect Austria GmbH verwendet von Kunden und Interessenten übermittelte Daten ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere unter Beachtung des Datenschutzgesetzes in der jeweils geltenden Fassung und der Datenschutzgrundverordnung. Erfasst werden stets nur jene Daten, die zur Erfüllung der geschäftlichen Aufgaben notwendig sind, aufbewahrt werden Daten nur so lange wie nötig. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder nach Ablauf der mit den Kunden, Mitarbeitern oder Bewerbern vereinbarten Aufbewahrungszeiträume werden personenbezogene Daten automatisiert gelöscht.
2. Der Kunde erteilt seine Zustimmung zur Überprüfung seiner Identität und Bonität und stimmt zu, dass seine Daten (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Bestelldaten) zu diesem Zweck an behördlich befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Gewerbetreibende, die zur Ausübung des Gewerbes der Auskunfteien über Kreditverhältnisse berechtigt sind (§ 152 GewO), übermittelt werden.
3. Soweit das Unternehmen im Anlassfall ein überwiegendes berechtigtes Interesse an dieser Datenverwendung hat (Art. 6 Abs.1 lit. f DSGVO), ist es zur Durchführung einer Identitäts- und Bonitätsprüfung auch im Fall eines Widerrufs der Zustimmungserklärung des Kunden berechtigt.
4. Auskunfteien, an welche zu Zwecken der Bonitätsprüfung Daten übermittelt werden, sind in Österreich der Kreditschutzverband von 1870 (KSV), Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien, der AKV Europa – Alpenländischer Kreditorenverband, Schleifmühlgasse 2, A-1041 Wien, und die CRIF GmbH, Rothschildplatz 3 Top 3.06 b, A-1020 Wien.
5. Das Recht des Betroffenen, die Zustimmung zur Verwendung und Übermittlung der personenbezogenen Daten jederzeit unentgeltlich zu widerrufen, bleibt hiervon unberührt.
6. Die EnergieDirect Austria GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle ihr im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes bekannt gewordenen betrieblichen oder geschäftlichen Angelegenheiten des Kunden oder Interessenten zu bewahren, auch unbegrenzt über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinaus.

IX. Gerichtsstand, anwendbares Recht

Sofern der Kunde nicht Verbraucher i.S.d. KSchG ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Graz. Dessen ungeachtet ist das Unternehmen berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Der Vertrag unterliegt dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

X. Rücktrittsbelehrung und Rücktrittsfolgen (Fern- und Auswärtsgeschäfte)

Ist der Kunde Verbraucher und schließt er mit dem Unternehmen im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens einen Vertrag über die Lieferung von Schmierstoffen, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen zurückzutreten. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag der Lieferung. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde gegenüber dem Unternehmen, EnergieDirect Austria GmbH, Alte Poststraße 400, 8055 Graz, Tel: 0316/210-0, Fax: 0316/210-2110, E-Mail: info@energiedirect.at, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Zu diesem Zweck kann der Kunde das auf der Website www.energiedirect.at abrufbare Widerrufsformular verwenden. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist versendet. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er die bereits erhaltene Ware binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts auf eigene Kosten an das Unternehmen zurückzustellen. Es steht dem Unternehmen frei, die Ware auf eigene Kosten abzuholen. Ein etwaiger Wertverlust an der Ware ist dem Unternehmen vom Kunden zu ersetzen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, hat er die bereits erhaltene Ware binnen 14 Tagen ab Erklärung des Rücktritts auf eigene Kosten an das Unternehmen zurückzustellen. Es steht dem Unternehmen frei, die Ware auf eigene Kosten abzuholen. Ein etwaiger Wertverlust an der Ware ist dem Unternehmen vom Kunden zu ersetzen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei Verträgen über die Lieferung von Treibstoffen sowie Heizöl gemäß §§ 11 und 18 FAGG kein Rücktrittsrecht besteht.



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