FAQs zu Erdgas von EnergieDirect
Lieferantenwechsel
Die Erlaubnis zur Durchführung eines Lieferantenwechsels erteilen Sie uns in der Regel mit dem Zustandekommen eines Erdgas-Liefervertrags. Der Wechselantrag wird anschließend von EnergieDirect eingereicht und ist - wenn alle Daten stimmen und Sie keine noch gültige Vertragsbindung beim alten Versorger eingegangen sind - nach 3 Wochen abgeschlossen.
Der Lieferantenwechsel führt dazu, dass Sie ab nun Ihr Erdgas von EnergieDirect beziehen und auch Ihre Teilbeträge an uns überweisen. Ansonsten kommt es durch den Wechsel zu keinen Veränderungen. Die Netz-Dienstleistungen werden weiterhin durch den Netzbetreiber abgerechnet.
Nein. Für den Lieferantenwechsel zu EnergieDirect fallen für Sie keine Kosten an.
Aufgrund des Wechsels zu EnergieDirect erstellt ihr bisheriger Erdgaslieferant eine Schlussrechnung. Ausstehende Beträge sind Ihrerseits zu bezahlen, verbleibende Guthaben werden Ihnen gutgeschrieben. Weitere Informationen dazu finden Sie in den AGB Ihres derzeitigen Lieferanten.
Nein. Die Versorgung mit Erdgas ist während und nach einem Lieferantenwechsel zu EnergieDirect sichergestellt. Für die Netz-Dienstleistungen ist weiterhin Ihr Netzbetreiber verantwortlich.
EnergieDirect versorgt Sie nach einem Lieferantenwechsel zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Erdgas. Für die Durchführung des Wechsels benötigt EnergieDirect in der Regel 3 Wochen, vorausgesetzt die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (Zählpunktidentifikationsnummer, Zählernummer, Adresse, usw.) sind korrekt. Die Erdgasversorgung ist während dieses Zeitraums sichergestellt. Sollten Sie mit Ihrem bisherigen Erdgaslieferanten eine Bindefrist vereinbart haben, kann der Wechsel erst nach Ablauf dieser Frist durchgeführt werden.
Handelt es sich hingegen um einen Neubezug, versorgt Sie EnergieDirect innerhalb weniger Tage mit Erdgas. Voraussetzung dafür ist, dass noch kein Liefervertrag mit einem anderen Erdgaslieferanten besteht, dass alle technischen Vorrichtungen (zB. Gaszähler) vorhanden sind und Sie einen gültigen Vertrag mit Ihrem Netzbetreiber haben.
Sie können Ihren Erdgaslieferanten so oft wechseln wie Sie wollen. Sie müssen dabei lediglich eingegangene vertragliche Verpflichtungen gegenüber Ihrem derzeitigen Erdgasversorger einhalten.
Für den Lieferantenwechsel benötigt EnergieDirect Ihre Zählpunktnummer und Ihre Postleitzahl. Weitere Daten wie Ihr Firmenname, Ihre Adresse, Ihre Anlagennummer und Ihr Vorjahresverbrauch erleichtern den Wechselprozess.
Ihr Netzbetreiber führt auf allen Rechnungen Ihre Anlagen- und Ihre Zählpunktnummer an. Die Anlagennummer ist außerdem auf der Vorderseite Ihres Gaszählers vermerkt.
Ihr Netzbetreiber liest jährlich Ihren Gaszähler ab. Zusätzliche Kosten fallen für die Ablesung nicht an, weil diese bereits in der Netzgebühr enthalten sind.
Entscheiden Sie sich für einen Wechsel zu EnergieDirect, sollten Sie Ihrem Netzbetreiber den Zählerstand zum Wechselstichtag bekannt geben (5 Tage vor bis 5 Tage nach dem Wechselstichtag). Dadurch können Ihre Verbräuche eindeutig Ihrem jeweiligen Versorger zugeordnet werden.
Der Lieferantenwechsel kann natürlich auch dann vorgenommen werden, wenn Sie zum Wechselstichtag keinen Zählerstand bekannt geben. Um die Verbräuche den Versorgern zuordnen zu können, wird der Zählerstand vom Netzbetreiber geschätzt.
Technische Fragen
Nein. Im Zuge eines Lieferantenwechsels sind keine Änderungen der technischen Einrichtungen vorzunehmen.
Fragen zum Transport
EnergieDirect kauft das Erdgas in Österreich ein. Danach speisen wir das Erdgas in das regionale Netz ein. Sie entnehmen die von Ihnen benötigte Menge an Erdgas an Ihrem Standort.
Verschiedenes
EnergieDirect stellt Ihnen nur den Preis für die verbrauchte Gasmenge in Rechnung. Das Netzentgelt, das Netzverlustentgelt, das Messentgelt, die Gebrauchsabgabe sowie die Erdgasabgabe werden hingegen vom Netzbetreiber verrechnet.
Im Lastprofil wird der zeitliche Verlauf der abgenommenen Leistung über eine bestimmte Periode abgebildet. Anhand des Lastprofils kann Ihr jährlicher Verbrauch eingeschätzt und Ihr Verbrauch in kWh umgerechnet werden.
Ihr Erdgasverbrauch wird mittels eines Gaszählers in Kubikmeter (m3) erfasst. Ihr Netzbetreiber rechnet die Kubikmeter (m3) in Kilowattstunden (kWh) um, um einen vergleichbaren Wert zu erhalten. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte der Abrechnung Ihres Netzbetreibers.
Ja. Der Notdienst Ihres Netzbetreibers ist dazu verpflichtet alle Kunden gleichwertig zu behandeln. Bei welchem Versorger Sie Ihr Erdgas beziehen spielt dabei keine Rolle.
EnergieDirect als Ihr Erdgaslieferant sorgt dafür, dass Sie mit Erdgas versorgt werden. Ihr Verteilnetzbetreiber hingegen hat für den ordnungsmäßigen Betrieb, die Instandhaltung, die Wartung und die Entstörung des Erdgasnetzes zu sorgen.
Die Grundversorgung stellt sicher, dass jeder Haushalt mit Erdgas versorgt werden kann. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen des § 44a Energie-Versorgungssicherheitsgesetzes können Haushaltskunden und Kleinunternehmer die Grundversorgung in Anspruch nehmen. Mittels eines schriftlichen Antrages (Brief, Fax) an EnergieDirect und der Einzahlung einer Barsicherheit auf das Konto der EnergieDirect kann die Belieferung mit dem Grundversorgungsprodukt beginnen. Die Höhe der Barsicherheit orientiert sich an den monatlichen Teilzahlungsbeträgen. Der Grundversorgungstarif für Verbraucher im Sinne des KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl der Kunden von EnergieDirect, die Verbraucher sind, mit Erdgas versorgt werden. Der Grundversorgungstarif für Kleinunternehmen darf nicht höher sein als jener Tarif, der gegenüber vergleichbaren Kundengruppen der EnergieDirect Anwendung findet. Für die Grundversorgung gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.