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Ölheizungen 2025 in Österreich:
Das sollten Sie wissen!

Die Zukunft der Ölheizung - Chancen nutzen, gemeinsam vorangehen

Die aktuellen Entwicklungen in der Energiepolitik bringen viele Veränderungen mit sich - doch eines bleibt konstant: Wir stehen auch 2025 und darüber hinaus verlässlich an Ihrer Seite. Als Ihr EnergieVersorger möchten wir Sie aktiv durch diesen Wandel begleiten und Ihnen Sicherheit und Orientierung geben. 

Um Ihnen einen klaren und positiven Überblick zu verschaffen, haben wir die wichtigsten Informationen rund um Ölheizungen, zukunftsweisende Brennstoffe, innovative Projekte und Fördermöglichkeiten für Sie zusammengefasst. 

Rechtslage: Was gilt wirklich?

Rund um das Thema "Ölheizungsverbot" kursieren viele widersprüchliche Informationen. Tatsächlich geht es um etappenweise Maßnahmen, die langfristig zu einer nachhaltigeren Energieversorgung führen sollen. 

Was Sie jetzt wissen sollten: 
  • Neubauten: Seit 2020 dürfen in Neubauten keine fossilen Ölheizungen mehr installiert werden - das schafft Raum für neue, effiziente und nachhaltige Technologien. 
  • Sanierungen mit Zukunftsblick: In einigen Bundesländern wie Wien, Tirol oder Niederösterreich ist bei umfassender Sanierung (>25% der Gebäudehülle) der Einbau fossiler Heizsysteme nicht mehr vorgesehen - das ist eine Einladung, in moderne Heizlösungen zu investieren. 
  • Sanfte Übergänge: Ab 2025 ist in mehreren Bundesländern der Austausch sehr alter Ölkessel (älter als 25 Jahre) vorgesehen. Die Regelungen sind regional angepasst - und mit vorausschauender Planung gut umsetzbar. 
  • Ausblick 2035: Die Zielmarke für ein generelles Auslaufen fossiler Heizsysteme liegt derzeit bei 2035. Es handelt sich um ein politisches Ziel, nicht um ein aktuelles Gesetz - noch gibt es Zeit für individuelle Lösungen und technische Entwicklungen.  

Ölheizungsverbot in Österreich: Regelungen in den einzelnen Bundesländern


Burgenland

Burgenländisches Heizungs- & Klimaanlagengesetz 

Erster Schritt beim Austausch eines Ölkessels im Bestand 
Die Errichtung oder der Austausch eines Ölkessels muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme dem Rauchfangkehrer gemeldet werden. Dieser trägt auf Basis eines Datenblattes Art und Standort der Anlage sowie Name und Adresse des Anlagenbetreibers in die Anlagendatenbank der Landesregierung ein. 
Kärnten

Kärntner Bauordnung

Erster Schritt beim Austausch eines Ölkessels im Bestand 
  • Baubewilligungspflicht: Zentralheizungsanlagen mit mehr als 50 kW Nennwärmeleistung sowie Etagenheizungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen benötigen eine Bewilligung. 
  • Mitteilungspflicht: Anlagen bis 50 kW müssen spätestens eine Woche vor Beginn bei der Behörde gemeldet werden. Die Mitteilung muss Ort, Katastralgemeinde, Grundstücksnummer und eine Beschreibung des Vorhabens enthalten. Nach Fertigstellung ist der Abschluss innerhalb von zwei Wochen zu melden. 
Niederösterreich

NÖ Bauordnung 

Neubauten: Seit 01.01.2019 ist die Errichtung fossiler Heizkessel in neu genehmigten Gebäuden untersagt (Ausnahmen: Umbauten, Zubauten, Kesseltausch in Bestandsgebäuden oder bei Anschluss an vorhandene Heizsysteme). 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand: 
  • Meldepflicht: Heizkessel bis 50 kW (auch bei Brennstoffwechsel) oder bis 400 kW bei unverändertem Brennstoff, Bauart und Abgasführung. 
  • Bewilligungspflicht: Bei Änderungen des Brennstoffs, der Bauart oder Abgasführung sowie bei Anlagen ohne über Dach geführte Abgasanlage und bei Leistungen über 400 kW. 
  • Fertigstellungsanzeige: Spätestens vier Wochen nach Abschluss muss die Meldung an die Baubehörde erfolgen. Die Anlagendaten sind ebenfalls innerhalb von vier Wochen einzutragen. 
Oberösterreich

OÖ Luftreinhalte- und Energietechnikgesetz

Neubauten: Seit 01.09.2019 ist die Neuerrichtung fossiler Feuerstätten in Neubauten verboten. Ausgenommen sind Umbauten oder der Tausch bestehender Anlagen. 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand: 
  • Prüfpflicht: Anlagen unter 50 kW müssen vor Inbetriebnahme von Fachleuten überprüft und in einem Abnahmebefund dokumentiert werden. Der Befund ist dem Bürgermeister zu übermitteln. 
  • Anzeigepflicht: Ab 50 kW besteht Anzeigepflicht vor Baubeginn. Bei Anlagen über 400 kW hat die Behörde innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. 
  • Meldepflicht: Nach Fertigstellung ist das Ergebnis im Abnahmebefund festzuhalten und an die Baubehörde zu übermitteln. 
Salzburg

Baupolizeigesetz & Bautechnikgesetz 

Seit 01.08.2021 gelten neue Vorschriften: 
  • Bewilligungspflicht: Jede Erneuerung eines Heizkessels ist bei der Baubehörde zu beantragen. Bei fossilen Brennstoffen ist eine Alternativenprüfung oder ein Ausnahmetatbestand nachzuweisen. 
  • Alternativenprüfung: Es wird geprüft ob ein Umstieg auf ein hocheffizientes alternatives System technisch oder wirtschaftlich möglich ist. 
    Infrage kommen: 
    - Anlagen mit erneuerbarer Energie (z.B. Pellets)
    - KWK-Anlagen
    - Fern-/Nahwärme aus erneuerbaren Quellen
    - Wärmepumpen 

Wichtig: Reparaturen oder der Austausch einzelner Komponenten (z.B. Ölbrenner) sind weiterhin zulässig. 
Steiermark

Steiermärkisches Baugesetz

Neubauten: Seit 07.08.2020 ist die Neuerrichtung fossiler Heizsysteme bei Neubauten und durch Nutzungsänderung konditionierten Gebäuden verboten (ausgenommen: synthetische Brennstoffe). 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand:
  • Mitteilungspflicht: Bei Anlagen bis 8 kW oder beim Austausch bis 400 kW ohne bauliche Änderungen. 
  • Baubewilligung: Erforderlich bei baulichen oder Nutzungsänderungen. Entscheidung binnen drei Monaten. 
  • Fertigstellungsanzeige: Der Rauchfangkehrer erstellt einen Prüfbericht. Die Daten werden in die Anlagendatenbank eingetragen. 
Tirol

Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 

Neubau & größere Renovierung: Seit 01.01.2021 ist die Verwendung von fossilem Heizöl bei Neubauten und größeren Renovierungen verboten. 

Größere Renovierung = Sanierung > 25% der Gebäudehülle und Sanierungskosten > 25% des Gebäudewerts. 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand: 
Ein herkömmlicher Ölkesseltausch ohne bautechnisch relevante Änderungen benötigt weder Bewilligung noch Bauansuchen. 
Vorarlberg

Bautechnikverordnung (Entwurf)

Neubauten & größere Renovierungen: Seit 01.01.2022 sind bei Neubauten und größeren Renovierungen hocheffiziente alternative Energiesysteme verpflichtend einzusetzen - abhängig von der Entfernung zur Fernwärmeleitung (<50 m = verpflichtend, >50 m = Prüfung notwendig). 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand: 
Der reine Austausch eines Ölkessels stellt keine wesentliche Änderung dar und ist daher bewilligungs- und anzeigefrei. 
Wien

Wiener Bauordnung 

Neubauten & größere Renovierungen: Bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie umfassender Sanierung (>25% der Gebäudehülle) sind hocheffiziente alternative Energiesysteme verpflichtend einzusetzen. Die Neuerrichtung fossiler Heizsysteme ist in diesen Fällen untersagt - ausgenommen sind Sanierungen oder Instandsetzungen bestehender Anlagen. 
Erster Schritt beim Ölkesseltausch im Bestand: 
Nach Änderungen an der Heizungsanlage sind Unterlagen sowie ein Abnahmebefund bei der Behörde vorzulegen ( §3 Abs. 4 WÖlfG). 
Hinweis: In allen Bundesländern ist der Bürgermeister die erste Instanz der Baubehörde. 

Gemeinsam Richtung Zukunft: Die Rolle der Mineralölwirtschaft und von EWO

Die Mineralölwirtschaft steht nicht still - sie bekennt sich aktiv zur Energiewende und gestaltet den Wandel verantwortungsvoll mit. Als zentrale Brancheninitiative setzt sichEWO (Energie. Wärme. Österreich.) besonders dafür ein, dass der Weg in eine nachhaltigere Zukunft sozial gerecht und wirttschaftlich tragbar bleibt. 
Ziel ist es, alle Haushalte mitzunehmen, faire Lösungen zu schaffen und auch jene zu unterstützen, für die ein schneller Umstieg eine besondere Herausforderung darstellt. 

"Fuel Evolution" - Innovation für morgen  

Mit zukunftsweisenden Projekten wie der "Innovation Flüssige Energie"-Anlage (entwickelt gemeinsam mit der AVL List GmbH) bringt EWO die nächste Generation nachhaltigerer Brennstoffe auf den Weg. Diese Power-to-Liquid (PtL)-Technologie ermöglicht es, bestehende Heizsysteme mit CO2-armen, synthetischen Brennstoffen zu betreiben - nachhaltig, effizient und ressourcenschonend
Sobald diese Treibstoffe flächendeckend verfügbar sind, eröffnen sie eine neue Perspektive für Ölheizungsbesitzer:innen: weiter nutzen, was funktioniert - aber mit einer besseren Klimabilanz. 


Häufige Fragen - Klar beantwortet


Was passiert mit bestehenden Ölheizungen?
Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden. Bei älteren Kesseln (25+ Jahre) sollten Sie sich jedoch informieren, ob in Ihrem Bundesland eine Austauschpflicht besteht. Ein moderner Öl-Brennwertkessel kann die Effizienz deutlich steigern und CO2-Emissionen reduzieren - und ist bei vielen Anlagen auch für synthetische Brennstoffe vorbereitet
Kann ich meinen Kessel auf synthetische Brennstoffe umrüsten?
Grundsätzlich ja. Erste Test (u.a. von EWO) zeigen, dass viele bestehende Kessel synthetische Flüssig-Brennstoffe (XtL) ohne größere Umrüstung nutzen können. Aktuell ist die Verfügbarkeit allerdings noch begrenzt, und ein regulärer Marktaufbau steht erst bevor. Für eine flächendeckende Belieferung sind noch einige Jahre Entwicklungsarbeit nötig
Gibt es spezielle Kessel für XtL?
Ja, erste Hersteller bieten bereits Kessel an, die für XtL-Brennstoffe zertifiziert sind. Bei einer Neuanschaffung lohnt es sich daher, auf die Eignung für synthetische Brennstoffe zu achten. 

Fazit: Nachhaltiger Wandel mit Augenmaß

Auch wenn sich der Energiemarkt verändert, gilt: 

Ihre bestehende Ölheizung bleibt auch 2025 in Betrieb erlaubt - es gibt keine automatische Stilllegung. 
Was jetzt zählt: 
  • Informieren Sie sich frühzeitig über die Vorgaben in Ihrem Bundesland 
  • Prüfen Sie Ihre Möglichkeiten zur Modernisierung
  • Denken Sie an den zukünftigen Einsatz von synthetischen Brennstoffen 
Moderne Öl-Brennwerttechnik in Kombination mit innovativen Energieträgern kann ein sinnvoller Schritt sein - als verlässliche Brücke in eine nachhaltigere Zukunft, ohne sofort auf bewährte Technik verzichten zu müssen.